Produktinformation

Metrotab® vet. flavoured

Tabletten für Hunde (und Katzen)

Metrotab® vet. flavoured

Unterliegt jetzt der Antibitikameldung

Unterliegt jetzt der Antibiotikameldepflicht

Wir möchten Sie darüber informieren, dass für Metrotab® vet. flavoured ab Juni 2026 eine Verpflichtung zur Erhebung und Meldung der Verbrauchsmengen bei relevanten Tierarten gilt.

Was wurde geändert?

  • Bei Metrotab wurde der ATCvet Code von QP51AA01 (Antiprotozoikum) auf QJ01XD01 (systemisches Antibiotikum) geändert. 
  • Damit besteht seit Juni 2026 für Tierärztinnen und Tierärzte die Verpflichtung zur Erhebung der Verbrauchsmengen von Metrotab, sofern diese für Tierarten eingesetzt werden, für die bereits eine Antibiotikameldepflicht besteht.

Relevante Tierarten

Pflicht zur Erhebung und Meldung von Antibiotikamengen

  • besteht bereits für Rinder, Schweine, Hühner, Puten (Stufe 1, Erhebung seit 2023), Gänse, Enten, Pferde (inkl. Nicht-Schlachttiere), Schafe, Ziegen, zur Lebensmittelgewinnung dienende Kaninchen und Fische der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen (Stufe 2, Erhebung seit 2026).
  • wird  für Hunde und Katzen erst ab dem Jahr 2029 eingeführt (Stufe 3, Erhebung ab 2029)

Bedeutung für die Praxis

  • Metronidazol ist in Tabelle 2 der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 gelistet und damit für die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren verboten.
  • Somit dürfte in praxi die für Metrotab ab Juni 2026 bestehende Verpflichtung zur Datenerhebung im Rahmen der Antibiotikameldepflicht derzeit bei der Umwidmung auf nicht-lebensmittelliefernde Pferde relevant sein.
Wir weisen darauf hin, dass diese Ausführungen eine genaue Beurteilung des Einzelfalles und ggf. eine juristische Bewertung nicht ersetzen.

Weiterführende Informationen

Mehr zum Thema Antibiotikameldung finden Sie auf der Seite des BVLs:    "Die Verbrauchsmengenerfassung - Antibiotikameldungen"

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Wir möchten Sie darüber informieren, dass für Metrotab® vet. flav. ab Juni 2026 eine Verpflichtung zur Erhebung und Meldung der Verbrauchsmengen bei relevanten Tierarten gilt.
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